Kirchenverwaltungswahl 24.11.2024

Am 24. November 2024 wählen über 1000 Kirchenstiftungen im Bistum Regensburg die neue Kirchenverwaltung. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.

Als Grundlage dient das Motto „Kirche verwalten – Zukunft gestalten“, welches auf den Punkt bringt, worauf es in der christlichen Gemeinde sowie in der Kirchenverwaltung ankommt: gemeinsam anpacken, mitreden, mitgestalten für eine christliche Zukunft und ein stärkendes Miteinander.

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Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bischöflichen Ordinariat:

Frau Katrin Eberwein
+49 941 5971852

Frau Franziska Hofmann
+49 941 5971853

Frau Manuela Hofmann
+49 941 5971851

Liebe Mitchristen,

am 24. November 2024 wählen Sie die neue Kirchenverwaltung für die Amtszeit von sechs Jahren. Sie bestimmen damit, wer in Ihrer Pfarrei für die finanziellen Aufgaben und rechtlichen Angelegenheiten mit zuständig sein wird. Mit Ihrer Wahl beteiligen Sie sich am Leben Ihrer Pfarrei und übertragen Vertrauen an Frauen und Männer, die sich zum Wohl Ihrer Gemeinde einsetzen.

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind vielfältig. Ob es um bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten geht, um Personalangelegenheiten oder welche Unterstützung pfarrliche Gruppen vor Ort benötigen: Immer ist die Kirchenverwaltung in der Verantwortung, die finanziellen, personellen und organisatorischen Vorgänge zu regeln und zu entscheiden.

Viele Kandidatinnen und Kandidaten leisten schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten diesen Dienst. Ihnen sage ich ein herzliches Vergelt‘s Gott: Danke für Ihr unermüdliches und ehrenamtliches Engagement gerade in diesen von großen Herausforderungen geprägten Zeiten. Auch den Frauen und Männern, die bei der Kirchenverwaltungswahl am 24. November 2024 erstmals kandidieren, danke ich für die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft der Kirche zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.

Jetzt aber sind Sie gefragt und ich bitte Sie: Nehmen Sie an der Kirchenverwaltungswahl teil und gehen Sie in Ihrer Pfarrei wählen. Ihre Stimme zählt! Tragen wir gemeinsam Verantwortung. Gestalten wir gemeinsam die Zukunft unserer Kirche.

Dr. Roland Batz
Generalvikar


Informationen für Kandidaten und Kandidatinnen


Warum soll ich mich für die Kirchenverwaltungswahl als Kandidat zur Verfügung stellen?

In einer katholischen Gemeinde ist die Kirchenverwaltung ein unverzichtbares Gremium, das für die Verwaltung des Vermögens und die Geschäfte der Kirchengemeinde zuständig ist. Ohne eine funktionierende Kirchenverwaltung kommt das Gemeindeleben schnell zum Stillstand.

Die Entscheidung, ob man sich für die Kirchenverwaltungswahl aufstellen lässt, ist eine wichtige und persönliche Entscheidung. Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen, möchte ich einige Gründe aufführen, warum es sich lohnen kann, sich zu engagieren:

Mitgestalten und Zukunft sichern

Als Mitglied der Kirchenverwaltung haben Sie die Möglichkeit, aktiv die Zukunft Ihrer Gemeinde mitzugestalten. Sie können Ihre Ideen einbringen und sich dafür einsetzen, dass die Kirche weiterhin ein Ort des Glaubens, der Gemeinschaft und des Miteinanders ist.

Verantwortung übernehmen

Die Kirchenverwaltung trägt die Verantwortung für die Finanzen, die Gebäude und das Personal der Gemeinde. Als Mitglied der Kirchenverwaltung übernehmen Sie also eine wichtige Aufgabe, die mit Verantwortung, aber auch mit großer Gestaltungsfreiheit verbunden ist.

Glauben leben und weitergeben

Die Kirchenverwaltung ist eine Chance, Ihren Glauben aktiv zu leben und sich für die Werte der Kirche einzusetzen. Sie können dazu beitragen, dass die Kirche weiterhin ein Ort ist, an dem Menschen ihren Glauben vertiefen können.

Persönlich wachsen

Die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung kann eine große Bereicherung für Ihr persönliches Leben sein. Sie können neue Fähigkeiten entwickeln, Ihre Talente und Ihre Erfahrung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat,
3. kirchensteuerpflichtig ist und
4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Alle die sich für eine Kandidatur interessieren, sollen sich bis spätestens 19.10.2024 in Ihrem zuständigen Pfarrbüro melden.


Informationen für Wähler und Wählerinnen


Warum soll ich bei der Kirchenverwaltungswahl am 24.11.2024 zur Wahl gehen?

Die Kirchenverwaltungswahl findet statt, um die Mitglieder der Kirchenverwaltung zu bestimmen, die das Gremium der ehrenamtlichen Leitung einer katholischen Pfarrgemeinde darstellen.

Diese Wahl ist aus mehreren Gründen wichtig:

Demokratische Legitimation

Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden direkt von den Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt und sind somit deren Vertretung. Die ermöglicht es den Gemeindemitgliedern, aktiv an der Gestaltung in Ihrer Kirchengemeinde mitzuwirken und ihre Interessen einzubringen.

Verantwortung und Transparenz

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind für ihre Entscheidungen gegenüber der Gemeinde verantwortlich. Die Wahl trägt dazu bei, dass die Kirchenverwaltung ihrer Verantwortung gerecht wird und transparent handelt.


Wahlberechtigt ist:

Die Kirchenverwaltungswahl findet am 24.11.2024 in Ihrer Kirchengemeinde statt. Alle volljährigen Katholiken, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind wahlberechtigt.


Kirchenverwaltung kompakt


Wie ist die Zusammensetzung einer Kirchenverwaltung?

Mitglieder der Kirchenverwaltung:

  • Pfarrer: Der Pfarrer ist automatisch Mitglied der Kirchenverwaltung und gleichzeitig deren Vorsitzender
  • Gewählte Mitglieder: Bei der Kirchenverwaltungswahl werden die Mitglieder der Kirchenverwaltung gewählt. Die Anzahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Katholiken der Kirchengemeinde

Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt.

Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen z. B.

  • die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen,
  • die Planung, Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude einschließlich der bisher den Pfründestiftungen oder den Pfründeinhabern obliegenden Verbindlichkeiten hinsichtlich der Dienstwohngebäude, der Unterhalt der im Eigentum der Kirchenstiftung oder Pfründestiftung stehenden Wohngebäude,
  • der Unterhalt der bestehenden kirchlichen Friedhöfe wie der dazugehörigen Bauwerke sowie
  • die gewissenhafte Verwaltung des sonstigen örtlichen Kirchenstiftungsvermögens.

Die Aufgabenbereiche sind daher vor Ort vielfältiger Natur, sodass jedes Mitglied seine individuellen Fähigkeiten und Begabungen in die Kirchenverwaltung einbringen kann.

Wie oft finden Kirchenverwaltungssitzungen statt?

Der Kirchenverwaltungsvorstand lädt die Mitglieder der Kirchenverwaltung zu den Sitzungen ein, so oft es die Aufgaben erfordern, mindestens zweimal im Jahr. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der zu ihren Sitzungen erschienenen Mitgliedern.

Wie unterscheidet sich die Aufgabenstellung der Kirchenverwaltung von jener des Pfarrgemeinderats?

Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung als Organ und gesetzlicher Vertreter der Kirchenstiftung umfasst alle Vermögensangelegenheiten der Kirchenstiftung.

Der Pfarrgemeinderat ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Pfarrgemeinde und das von ihm anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit in der Pfarrgemeinde. Er berät und unterstützt den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten und wird vor allem in den Bereichen Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit, soziale und caritative Fragen, Mission, Entwicklung, Frieden, Erwachsenenbildung, Ehe und Familie tätig.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung besteht aus

  • dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand,
  • den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern,
  • ggf. zwei weiteren Kirchenverwaltungsmitgliedern im Wege der Berufung,
  • dem/der Kirchenpfleger/in, welche/r aus der Mitte der Kirchenverwaltung, ausnahmsweise aus den übrigen wählbaren Kirchengemeindemitgliedern, bei unabweisbarem Bedarf von Amts wegen von der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde mit Wirkung für und gegen die örtliche Kirchenstiftung bestimmt wird.

Die Anzahl der zu wählenden Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden

bis zu2.000 Katholiken4
bis zu6.000 Katholiken6
mit mehr als6.000 Katholiken8

Maßgeblich ist die Katholikenzahl nach dem jeweiligen Hauptwohnsitz zum Stichtag 1. Januar 2024.

Wie wird man Kandidat für die Kirchenverwaltung?

Nach den Vorschriften der Wahlordnung wird durch Aushang im Bereich der Kirche, allgemein zugänglich und deutlich sichtbar die Zusammensetzung des Wahlausschusses wie der Termin für die Kirchenverwaltungswahl bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Bekanntmachungen, aber auch bei sog. Vermeldungen vor oder nach Gottesdiensten werden die Wahlberechtigten aufgefordert, Kandidaten rechtzeitig vorzuschlagen.

Darüber hinaus empfehlen wir eine zeitige Vermeldung sowie ggf. eine Veröffentlichung im Pfarrbrief.


Informieren Sie sich:

Um mehr über die Aufgaben und die Arbeit der Kirchenverwaltung zu erfahren, können Sie sich bei Ihrem Pfarrer vor Ort, an die Mitglieder der Kirchenverwaltung oder aber auch an die zuständigen Ansprechpartner der Diözese für die Kirchenverwaltungswahl 2024 wenden.
 

Information für die Pfarrbüros

Alle wichtigen Daten, Angaben zu Fristen und Terminen sowie Unterlagen, die Sie zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahl benötigen, stellen wir Ihnen in dem eigenen Themenbereich Kirchenverwaltungswahl 2024 auf der Wissensbasis Stiftungen bereit, den Sie über den Login-Bereich der Webseite erreichen.


Das Motto "Kirche verwalten, Zukunft gestalten"


Kirche und Glaube

Das Kreuz ist das zentrale und unverwechselbare Symbol des christlichen Glaubens. Es ist ein Zeichen der Hoffnung und Stärke und ermutigt die Gläubigen, sich den Herausforderungen des Lebens mit Zuversicht und Standhaftigkeit zu stellen.


Mitwirkung und Gestaltung

Der Stern ist ein leuchtendes Symbol der Hoffnung und Orientierung. Durch sein Licht schenkt er Wärme und erstrahlt aus vielen Blickwinkeln zugleich. Die Strahlen des Sterns führen als Wege der Mitwirkung zu einer leuchtenden Mitte und zu einer kräftigen Gemeinschaft.


Gemeinschaft und Teamwork

Die Personen im Halbkreis stehen für die Zusammenarbeit und die Zusammengehörigkeit innerhalb der Gemeinde. Der Kreis stellt auch eine Verbindung und Umarmung dar. Innerhalb des Kreises finden Menschen Trost, Unterstützung und Gemeinschaft. Er symbolisiert auch Offenheit, ganz nach dem Motto „Jeder ist willkommen sich dem Kreis anzuschließen und seinen Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten“.


Zukunft und Fortschritt

Der Pfeil symbolisiert die Ausrichtung auf die Zukunft und steht für die Vorwärtsbewegung und den Fortschritt. Er repräsentiert auch die Verbindung zwischen den verschiedenen Generationen innerhalb der Gemeinde und die Übertragung von Werten, Traditionen und Glaube von einer Generation zur nächsten, während sie gemeinsam in die Zukunft blicken.


Materialien zur Kirchenverwaltungswahl zum Download