Fortbildung Umsatzsteuer
Steuer- & Spendenrecht

Grundsteuer: Informationen für die Kirchenstiftungen

09.2022 - Nachfolgend finden Sie Informationen zum Thema "Grundsteuer", die per Mail am 13. September versandt wurden.

Sehr geehrter Herr Kirchenverwaltungsvorstand,
sehr geehrte Mitglieder der Kirchenverwaltung,

mit unseren Schreiben vom 25.04.2022 und 06.07.2022 haben wir Sie über die Neufestsetzung der Grundsteuer informiert. Wie in diesen Schreiben angekündigt, haben wir letzte Woche an die E-Mail-Adresse der Pfarrämter eine Aufstellung der Grundstücke der Kirchenstiftungen innerhalb einer Pfarrei(-engemeinschaft) gesandt. Die Aufstellung soll als Hilfestellung zur Ermittlung der für die Grundsteuer relevanten Grundstücke dienen. Bitte beachten Sie, dass in dieser Liste evtl. nicht alle Grundstücke enthalten sind bzw. Grundstücke aufgeführt werden, welche bereits nicht mehr im Eigentum der Kirchenstiftung stehen. Sofern Sie Abweichungen zu Ihren Unterlagen feststellen sollten, bitten wir Sie, dies uns unter grundsteuer@bistum-regensburg.de mitzuteilen.

Weiter haben wir mit dieser E-Mail die Datenblätter für die der Pfarrei vorhandenen Pfarrhäuser mit Dienstwohnungen versandt. Die Angaben in den Datenblättern stammen aus den zur Dienstwohnungen gemachten Angaben im Rahmen der Besoldung (geldwerter Vorteil). Wir bitten Sie, die Daten zu überprüfen und uns für die vorhandenen Dienstwohnungen einen Erhebungsbogen zur Grundsteuer zukommen zu lassen. Bitte senden Sie die Erhebungsbögen an grundsteuer@bistum-regensburg.de. Füllen Sie den Erhebungsbogen bitte auch aus, soweit die Daten im Datenblatt mit den tatsächlichen Werten übereinstimmen. Befinden sich mehrere Dienstwohnungen in einem Gebäude, ist nur ein Erhebungsbogen abzugeben. Bitte beachten Sie, dass zur Dienstwohnung grundsätzlich alle Flächen gehören, welche zum Zwecke der Dienstwohnung vorgehalten werden. Soweit einzelne Flächen nicht als Dienstwohnung genutzt werden, bitten wir Sie, dies im Erhebungsbogen zu erläutern. Sollten Sie kein Datenblatt für eine vorhandene Dienstwohnung erhalten haben, bitten wir Sie, dies uns mitzuteilen.

Die speziell an das bayerische Grundsteuermodell und die Besonderheiten der kirchlichen Rechtsträger angepassten Vorerfassungsbögen werden wir Ihnen mit einer separaten E-Mail in den nächsten Tagen zukommen lassen.

Zu den Vorerfassungsbögen sowie zum Erhebungsbogen für Dienstwohnungen werden wir ebenfalls in den nächsten Tagen auf unserer Homepage  im internen Bereich unter "Finanzen, Recht und Organisation" kurze Schulungsvideos als praktische Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Hierüber werden wir Sie ebenfalls nächste Woche nochmals mit einer separaten E-Mail informieren.

Für allgemeine Fragen zum Thema Grundsteuer haben wir Ihnen ein FAQ erstellt. In dem FAQ an die Pfarrämter ist uns leider ein Fehler bei den Angaben zur Grundsteuerbefreiung und zur Abgabepflicht unterlaufen. Diesen Fehler haben wir in der neuen Version korrigiert. Das FAQ finden Sie, zusammen mit anderen FAQ`s, im internen Bereich unserer Homepage.

Die Unterlagen zu unseren Grundsteuerschulungen, sowie die Videoaufzeichnung stellen wir Ihnen in unserem internen Bereich unter "Finanzen, Recht und Organisation" zur Verfügung. 

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Grundsteuer haben, stehen wir Ihnen unter den nachfolgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Tel.: -1856 / Hr. Lenz – Steuer- und Spendenrecht
Tel.: -1921 / FB III – Liegenschaften
E-Mail: grundsteuer@bistum-regensburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Verfasser: Thomas Lenz
Bildquelle: pexels.com