Buchhaltung

Umsatzsteuerpflicht für Kirchenstiftungen

06.2022 - Nachfolgend finden Sie Informationen zur Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2023.

Sehr geehrte H. H. Pfarrer,
sehr geehrte Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger,
sehr geehrte Mitglieder der Kirchenverwaltung,

Vielen Dank für Ihr andauerndes Engagement in der Kirche vor Ort, das wir tatkräftig unterstützen und Sie bei Ihren Aufgaben verständnisvoll beraten wollen.

Ab dem 1.1.2023 werden die Umsatzsteuerpflichten auf wirtschaftliche und vermögensverwaltende Aktivitäten erheblich ausgeweitet. Dies hat der Gesetzgeber in 2015 mit dem Steueränderungsgesetz geregelt.

Sie wurden bereits individuell kontaktiert, im Falle, dass Ihre Kirchenstiftung nach den uns vorliegenden Informationen betroffen ist. Zudem wurde in Informationsveranstaltungen durch die Abteilung Stiftungswesen darauf hingewiesen.

Es ist im Interesse der Kirchenverwaltung diese gesetzliche Änderung im Auge zu behalten. Bitte überprüfen Sie nochmal aktiv, ob Ihre Kirchenstiftung möglicherweise von den anstehenden Änderungen betroffen ist und ab 2023 ggfls. einer Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

 
Die Abteilung Stiftungswesen stellt Ressourcen bereit, um Sie bei der Bewältigung der neuen Aufgaben bestmöglich zu unterstützen. Wir bitten Sie aus organisatorischen und personellen Gründen jedoch, sich bis zum 31. Juli 2022 mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie Unterstützung durch die Abteilung Stiftungswesen in Anspruch nehmen möchten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Anfragen nach dem o.g. Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden können und möchten Sie um Verständnis bitten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich V (Verwaltungskoordination und Buchhaltung) unter stiftungswesen.verwaltungskoordination@bistum-regensburg.de.

Vielen Dank.


Ihre Abteilung Stiftungswesen

Verfasser: Hr. Dr. Reindl
Bildquelle: pexels.com